Informationen zum Thema Meldefortentwicklungsgesetz

Veröffentlicht am 29.07.2012 in Allgemein

Liebe Mitglieder und Freunde,

am 28. Juni verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem sogenannten Meldefortentwicklungsgesetz den Einstieg der öffentlichen Hand in den Adresshandel zugunsten der Werbewirtschaft. Der ursprünglich geplante Regierungsentwurf sah eigentlich vor, den Datenschutz zu stärken, indem die Daten nur dann weitergegeben werden sollten, wenn der Betroffene dem ausdrücklich zugestimmt hat. In letzter Minute ? am 27. Juni gab es bei der Sitzung des Innenausschusses des Bundestages einen Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen, der den ursprünglichen Entwurf konterkarierte. Statt seine Zustimmung zu erteilen, müsste ein Bürger nun der Weitergabe seiner Daten explizit widersprechen. Schlimmer noch: Unabhängig davon, können auch widersprochene Adressen verifiziert werden, d.h. Werbetreibende können so überprüfen, ob bereits vorhandene Daten noch gültig sind. 

Keine Frage: Weder Regierungsparteien noch die Opposition gaben bei der Verabschiedung am Abend eine Glanzvorstellung in Sachen Demokratie. Das zeitgleich stattfindende Halbfinale zwischen Deutschland und Italien tat ein Übriges, ein schlechtes Bild auf die Politik zu werfen. Doch es ist übliche Praxis, nach den Fachberatungen in den Ausschüssen, Gesetze im Plenum unter Erhalt der eigentlichen Machtverhältnisse passieren zu lassen. Die SPD – so der zuständige innenpolitische Sprecher Michael Hartmann - machte ihren Widerspruch sowohl im Ausschuss wie auch in einer Pressemitteilung vom 29. Juni deutlich und kündigte an, dieses zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen.  Dass nun auch Regierungsvertreter, wie die CSU Verbraucherministerin Aigner oder Pressesprecher Seibert hoffen, dass über das Vermittlungsverfahren der ursprüngliche Entwurf angenommen werden sollte, ist ein gutes Zeichen. Trotzdem sollte klar sein, von welcher Seite die Änderungen kamen. So heißt es, dass das Innenministerium „Formulierungshilfen“ zu den Änderungsanträgen gegeben hätte.

In Baden-Württemberg erlaubt das Meldegesetz die Weitergabe von Daten nur aus gewichtigen Gründen. Dies gilt auch für namentlich genannte Personen im Rahmen einer Gruppenauskunft. Trotzdem ist auch hier nicht ausgeschlossen, dass Daten weitergegeben werden. Bisher liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass es in Leonberg zu Abfragen aus Werbegründen gekommen ist. Trotzdem nimmt die SPD Fraktion die aktuelle Diskussion zum Anlass, eine entsprechende Nachfrage an die Verwaltung zu richten. Wir raten weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern Widerspruch gegen ungewollte Auskunftsbegehren einzulegen. Formbriefe findet man zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (http://www.vz-bawue.de/UNIQ134235053726140/link1088911A.html).

Der Vorstand des SPD Ortsverein Leonberg                                                                    

 

 

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